Alle Inhaltsstoffe in jedem Produkt von SC Johnson durchlaufen das strenge Greenlist™-Programm. Das Herz des Programmes ist eine wissenschaftlich fundierte, vierstufige Bewertung, die sowohl Gefährdungen als auch Risiken in Betracht zieht. Es basiert auf einer erstklassigen Datenerfassung und wird von unserer Verpflichtung vorangetrieben, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Im Rahmen der vierstufigen Bewertung, die im Mittelpunkt des Greenlist™ -Programms steht, werden folgende Kriterien in Betracht gezogen:
Wenn ein Inhaltsstoff die vier Schritte besteht, aber bei den einzelnen Kriterien nicht bestmöglich abschneidet, können die Ergebnisse von Wissenschaftlern von SC Johnson herangezogen werden, um nach wünschenswerteren Inhaltsstoffen zu suchen. Dies motiviert unsere Wissenschaftler, bei der Neuformulierung bestehender oder der Entwicklung neuer Produkte immer bessere Inhaltsstoffe zu verwenden.
Wir achten sehr darauf, Inhaltsstoffe auszuwählen, die jeden Schritt dieser vierstufigen Beurteilung bestehen. Bei wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der bestmögliche Inhaltsstoff, beispielsweise die Wirksubstanz in einem Schädlingsbekämpfungsmittel, einen dieser Schritte nicht besteht. Wenn dies der Fall ist, wird er einer Risikoabschätzung unterzogen, um das Niveau zu bestimmen, das für Mensch und Umwelt als sicher gilt. Anschließend wird er von uns mit noch größerer Vorsicht angewendet.
Bei der Risikobewertung wird ein integrierter Sicherheitsfaktor angewandt, der sicherstellt, dass die Konzentration des Inhaltsstoffs um ein Vielfaches niedriger ist als die niedrigste Konzentration, die möglicherweise Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben könnte.
In einigen Fällen kann die Bewertung ergeben, dass die Konzentration des Inhaltsstoffes im Produkt unter dem zulässigen Wert liegt, sodass er in unseren Produkten verwendet werden kann. In anderen Fällen können wir uns dafür entscheiden, den Inhaltsstoff überhaupt nicht mehr zu verwenden. Dann prüfen wir, ob wir ihn durch eine Alternative ersetzen können, die laut Wissenschaft die bessere Wahl wäre. Um die Exposition zu verringern, könnten auch die Verpackung, die Gebrauchsanweisungen oder andere Funktionen geändert werden.
Der erste und vielleicht wichtigste Schritt bei der vierstufigen Bewertung im Rahmen des Greenlist™-Programms ist die Frage, ob es einen gültigen wissenschaftlichen Beleg gibt, der darauf hindeutet, dass ein Inhaltsstoff chronische Gesundheitsprobleme beim Menschen verursachen könnte. Hierzu zählen Belege, die zeigen, dass eine Exposition Krebs, negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung oder Entwicklung, Mutagenität oder endokrine Störungen zur Folge hat. Da sich diese Folgen erheblich auf den Alltag der Konsumenten auswirken würden, werden sie bei unserer Bewertung zuerst berücksichtigt.
Zu unseren Datenquellen für Schritt 1 zählen:
Inhaltsstoffe bestehen diese Bewertung, wenn sie unsere Kriterien erfüllen und entweder als „Acceptable“ (akzeptabel) oder als „Best“ (am besten) eingestuft werden. Da wir uns kontinuierlich verbessern möchten, versuchen wir, wenn möglich, aus einem „Acceptable“ ein „Best“ zu machen. Erreicht ein Inhaltsstoff keine dieser Bewertungen, hat dies eine wie oben beschriebene Risikobewertung zur Folge.
Bei Schritt 1 treffen wir zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen und die meisten Inhaltsstoffe, die wir verwenden, bestehen diesen Schritt. Für die wenigen, die durchfallen – meist Inhaltsstoffe in Produkten wie Schädlingsbekämpfungsmitteln –, legen wir einen Sicherheitsfaktor fest, der über tausend Mal höher ist als das niedrigste Niveau, das einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben könnte.
Ein Hinweis auf eine Gefahr allein bedeutet nicht, dass ein Inhaltsstoff nicht verwendet werden sollte. In der Natur kommen von Haus aus viele Chemikalien vor, die gefährliche, toxische Bestandteile enthalten. Daher ist die Risikobewertung für Produkte ein erforderlicher Schritt, um die Exposition zu verstehen und festzustellen, ob und wie das Risiko bei der Produktentwicklung gemindert werden kann.
Führend bei der Offenlegung von Inhaltsstoffen
SC Johnson ist ständig bemüht, Einzelheiten über die Inhaltsstoffe seiner Produkte offenzulegen. Wir waren beispielsweise das erste große Konsumgüterunternehmen, das 100 % der Duftinhaltsstoffe einer Produktkollektion offengelegt hat, um zu zeigen, dass ein Produkt mit synthetischen Inhaltsstoffen so formuliert werden kann, dass bekannte Karzinogene, die in der Natur vorkommen, ausgeschlossen werden können.
Beim zweiten Schritt der vierstufigen Bewertung im Rahmen des Greenlist™-Programms wird bewertet, ob Inhaltsstoffe das Potenzial haben, persistent, bioakkumulierbar und toxisch zu sein, also ob es sich um „PBT“ handelt. Dabei wird nach Inhaltsstoffen gesucht, die in der Umgebung bleiben, sich in Menschen oder anderen Organismen ansammeln und die Lebewesen im Meer und im Süßwasser vergiften.
Zu unseren Datenquellen für Schritt 2 zählen:
Wie in Schritt 1 führt jeder Hinweis darauf, dass es sich um ein PBT handelt, dazu, dass ein Inhaltsstoff die Bewertung nicht besteht und dass eine wie auf den Seiten 8-9 erläuterte Risikobeurteilung des Produkts stattfindet. Dazu zählt die Erfüllung nur eines der drei Kriterien (P, B oder T) oder eines der Kriterien für sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) bei der Analyse von Daten aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder Kanada. vPvB-Kriterien sind strenger als PBT-Kriterien und reflektieren Inhaltsstoffe, die eine wesentlich längere Halbwertszeit aufweisen.
Statt der in den Schritten 1 und 2 untersuchten Langzeiteffekte wird beim dritten Schritt der vierstufigen Bewertung im Rahmen des Greenlist™-Programms nach Problemen gesucht, die potentielle Kurzzeiteffekte haben. Diese akuten Auswirkungen reichen von Hautirritationen über die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in die Luft bis hin zur aquatischen Toxizität.
Zu unseren Datenquellen für Schritt 3 zählen:
Bei den Schritten 1, 2 und 4 der Greenlist™-Bewertung werden die Inhaltsstoffe in die Kategorien „Acceptable“ (akzeptabel) oder „Best“ (am besten) eingestuft. Diese basieren auf der Anzahl an wissenschaftlichen Beweisen, die diese Kategorisierung unterstützen.
Bei akuten Auswirkungen ist sich die Wissenschaft jedoch einig, dass es Auswirkungsgrade geben muss. Auf dieser Grundlage verwenden wir bei Schritt 3 drei Kategorien: „Acceptable“ (akzeptabel) „Better“ (besser) und „Best“ (am besten). Damit befolgen wir das bewährte Verfahren der Wissenschaft. Unsere Kriterien für die biologische Abbaubarkeit orientieren sich beispielsweise an den gängigen OECD-Standards. In Bezug auf Reizungen/Korrosion wird das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) befolgt, bei dem es sich ebenfalls um einen soliden und international anerkannten Datensatz handelt.
Auch der Verwendungszweck für einige unserer Produkte beeinflusst die Beurteilung der Inhaltsstoffe. Zum Beispiel möchten wir, dass unsere Schädlingsbekämpfungsmittel für Ungeziefer giftig, aber für Menschen sicher sind. Deshalb lassen wir also bei bestimmten Inhaltsstoffen, wenn sie in bestimmten Produkten verwendet werden, unterschiedliche Auswirkungsstufen zu.