Alle Inhaltsstoffe in jedem Produkt von SC Johnson durchlaufen unser strenges Greenlist™-Programm. Das Herz des Programmes ist eine wissenschaftlich fundierte, vierstufige Bewertung, die sowohl Gefährdungen als auch Risiken in Betracht zieht. Es basiert auf einer erstklassigen Datenerfassung und wird von unserer Verpflichtung vorangetrieben, unsere Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Wir achten sehr darauf, Inhaltsstoffe auszuwählen, die jeden Schritt dieser vierstufigen Beurteilung bestehen. Bei wenigen Fällen kann es vorkommen, dass der bestmögliche Inhaltsstoff, beispielsweise die Wirksubstanz in einem Schädlingsbekämpfungsmittel, einen dieser Schritte nicht besteht. Wenn dies der Fall ist, wird das Produkt einer Risikoabschätzung unterzogen, um das Niveau zu bestimmen, das für Mensch und Umwelt als sicher gilt. Dann wenden wir noch mehr Vorsicht an.
Unsere Beurteilung betrachtet diese Kriterien:
Schritt 1: Chronische Gefährdungen der menschlichen Gesundheit wie zum Beispiel das Potenzial, Krebs oder reproduktive Krankheiten zu verursachen. Unsere Datenquellen umfassen die California Proposition 65 und die International Agency for Research on Cancer Monographs der Weltgesundheitsorganisation. Bei diesem Schritt treffen wir eine Fülle von Vorsichtsmaßnahmen und die meisten Inhaltsstoffe, die wir verwenden, bestehen diesen Schritt. Für die wenigen Inhaltsstoffe, die durchfallen – meist Wirkstoffe in Produkten wie Schädlingsbekämpfungsmitteln, legen wir einen Sicherheitsfaktor fest, der über eintausendmal höher ist als das niedrigste Niveau, das einen Einfluss auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben könnte.
Schritt 2: Langfristige Umweltgefährdungen, d. h. das Potenzial, in der Umwelt zu bestehen, zu akkumulieren und giftig zu sein, sind als ein “PBT” bekannt. Unsere Datenquellen hierzu umfassen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die ECHA-Liste besonders besorgniserregender Substanzen und die sogenannten PBT-Profiler und Kriterien zur PBT-Bewertung der US-Umweltschutzbehörde EPA (U.S. Environmental Protection Agency). Wie in Schritt 1 fällt ein Inhaltsstoff durch, sollte ein Anzeichen auf ein PBT vorliegen. Demnach wird eine Bewertung der sicheren Verwendung wie oben beschrieben ausgelöst.
Schritt 3: Akute Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt wie beispielsweise Säuger- oder aquatische Toxizität. Während Schritt 1 und 2 die langfristigen Auswirkungen beurteilt, bezieht sich dieser Schritt auf mögliche kurzfristige Auswirkungen wie Hautirritation oder die Freisetzung flüchtiger organischer Verbringen (VOCs). Unsere Datenquellen hierzu umfassen die Sicherheitsdatenblätter von Zulieferern, TOXNET des U.S. National Institutes of Health und die Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Cooperation and Development, OECD). Der Verwendungszweck für einige unserer Produkte beeinflusst diese Beurteilung. Zum Beispiel möchten wir, dass unsere Schädlingsbekämpfungsmittel für Ungeziefer giftig, aber für Menschen sicher sind. Deshalb lassen wir also bei bestimmten Inhaltsstoffen, wenn sie in bestimmten Produkten verwendet werden, unterschiedliche Niveaustufen zu.
Schritt 4: Andere mögliche Auswirkungen, zum Beispiel ob ein Inhaltsstoff eine allergische Reaktion der Haut auslösen kann. Das Greenlist™-Programm wurde entwickelt, um unsere Produkte und das Programm selbst kontinuierlich zu verbessern. Der finale Schritt betrachtet Bereiche, in denen Daten und Methoden noch entwickelt werden. Möglicherweise möchten wir in Zukunft neue Kriterien mit einbeziehen. Zurzeit konzentrieren wir uns auf Hautallergene. Wir wollten über das Übliche hinausgehen und mehr Transparenz bieten, also haben wir einen wissenschaftlich fundierten und extern gültigen Prozess zur
Identifizierung und Transparenz von Hautallergenen entwickelt. Obwohl diese Inhaltsstoffe nur in Mengen verwendet werden, die wahrscheinlich keine Probleme verursachen, sind wir der Ansicht, dass dieses neue Greenlist™-Kriterium noch hilfreichere Informationen für Verbraucher bereitstellt.